– Vorvertragliche Informationen zum Darlehensvermittlungsvertrag –
(§ 655a Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. Artikels 247 § 13 Absatz 2 und § 13b Absatz 1 EGBGB)
Vor dem Abschluss eines Darlehensvermittlungsvertrages möchten wir Sie über einige wichtige Dinge informieren. Bitte lesen Sie sich die nachfolgenden Informationen aufmerksam durch. Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gern jederzeit an.
Wie erreichen Sie uns?
Unsere Kontaktdaten lauten:
Finanz-Fiscum GmbH, Nobert Claußen, Berliner Straße 104, 14467 Potsdam Telefon: 0331 817 066 09
E-Mail: berlin@finanz-fiscum.de
Welche Befugnisse hat Finanz-Fiscum?
Als Darlehensvermittler ist die Finanz-Fiscum GmbH nicht für einen oder mehrere bestimmte Darlehensgeber tätig. Die Finanz-Fiscum GmbH handelt als unabhängiger Vermittler zwischen Ihren Kundeninteressen und einer Vielzahl potenzieller Darlehensgeber. Derzeit bestehen Kontakte zu einer Vielzahl von Finanzierungspartnern aus dem Bereich der Sparkassen (z.B. zur Landesbank Berlin), den Genossenschaftsbanken (z.B. zu den PSD Banken) und den Privatbanken (z.B. zur Deutschen Bank).
Die Finanz-Fiscum GmbH verfügt über behördliche Erlaubnisse zur Erbringung von Darlehensvermittlungsleistungen im Sinne von § 34c Abs.1 GewO sowie § 34i Abs. 1 S. 1 GewO welche jeweils durch die IHK für Potsdam erteilt wurden.
Die entsprechende Erlaubnis ist bei der Registerstelle des DIHK e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Tel. 030/203080 sowie im Internet unter www.vermittlerregister.info, unter Angabe unserer Registernummer
D-W-183-7HG1-28 abrufbar.
Wer ist Ihr Ansprechpartner und von wem werden Sie betreut?
Finanz-Fiscum GmbH ist Vermittlungspartner der KREDIT.DE AG, Deisterstraße 20, 31785 Hameln.
Die KREDIT.DE AG verfügt über behördliche Erlaubnisse zur Erbringung von Darlehensvermittlungsleistungen im Sinne von § 34c Abs.1 GewO sowie § 34i Abs. 1 S. 1 GewO welche jeweils durch die IHK Hannover erteilt wurden. Die entsprechende Erlaubnis ist bei der Registerstelle des DIHK e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Tel. 030/203080 sowie im Internet unter www.vermittlerregister.info, unter Angabe unserer Registernummer D-W-133-VSXC-08 abrufbar.
Wie werden die Leistungen der Darlehensvermittlers vergütet?
Die Finanz-Fiscum GmbH und die KREDIT.DE AG erhalten von Ihnen für die Erbringung der Darlehensvermittlungs- bzw. Versicherungsvermittlungsleistungen grundsätzlich keine gesonderte Vergütung. Etwas anderes gilt nur dann, wenn mit Ihnen explizit eine gesonderte Vergütungspflicht vereinbart wurde.
Sofern die Finanz-Fiscum GmbH bzw. die KREDIT.DE AG von Ihnen direkt eine Vergütung erhalten sollte, wird diese Vereinbarung gegenüber den Finanzierungspartnern offengelegt und die Vergütung bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses berücksichtigt.
Wie werden Auslagen der Darlehensvermittlers erstattet?
Der Darlehensvermittler verlangt von Ihnen grundsätzlich keine Erstattung von Auslagen. Etwas anderes gilt auch hier nur dann, wenn es gesondert mit Ihnen vereinbart wurde und die Auslagen in Ihrem Interesse für die Erfüllung des Darlehensvermittlungsvertrages anfallen (z.B. Portokosten, Kosten für Auskünfte) oder angefallen sind. Die Höhe der etwaig anfallenden Auslagen ist betragsmäßig auf den Betrag begrenzt, der im Falle der erfolgreichen Vermittlung des Darlehens als Vergütung an den Darlehensvermittler gezahlt worden wäre.
Zahlen Dritte ein Entgelt an die Darlehensvermittler?
Wenn Ihnen erfolgreich ein Darlehen vermittelt wird, erhalten die Darlehensvermittler vom dem jeweiligen Finanzierungspartner eine Vergütung. Die Vergütung resultiert dabei anteilig aus den Zinszahlungen, Prämien und ggf. Abschlusskosten, die Ihnen vom jeweiligen Finanzierungspartner in Rechnung gestellt werden. Die Höhe der Vermittlungsprovision ist vom konkreten Finanzierungsprodukt, dem Aufwand der Kreditvermittlung sowie den Konditionen der Finanzierung abhängig, die der Finanzierungspartner festlegt. Die Höhe der Vermittlungsprovision kann erst mit Erstellung des Darlehensvertrages mit dem Finanzierungspartner errechnet werden und wird Ihnen vor Abschluss des Darlehensvertrages gesondert mitgeteilt.
Unter Umständen erhalten die Darlehensvermittler in Abhängigkeit von der im jeweiligen Kalenderjahr vermittelten Gesamtsumme an Finanzierungen und der Erfüllung qualitativer Voraussetzungen einen Sonderbonus von einzelnen Finanzierungspartnern. Der Sonderbonus stellt eine einmalige Sonderzahlung dar. Zum Zeitpunkt der Bearbeitung Ihres Finanzierungswunsches steht nicht fest, ob und ggf. in welcher Höhe ein solcher Sonderbonus geleistet wird. Eine anteilige Erstattung der Bonuszahlungen auf die Vergütung aus dem Darlehensvermittlungsvertrag findet nicht statt. Zusätzlich zu der Vermittlungsprovision ist es möglich, dass einzelne Finanzierungspartner sonstige Gebühren für die Nutzung von Internetplattformen an andere Dienstleistungsunternehmen zahlen. Hierauf haben die Darlehensvermittler keinen Einfluss.
Gibt es eine Beschwerdestellen?
Sie können sich im Falle einer Beschwerde direkt an Finanz-Fiscum GmbH wenden, um gemeinsam nach einer zufriedenstellenden Lösung zu suchen.
Sie können sich auch an die Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel. 040/69650890, Fax: 040/69650891, Mail: kontakt@schlichtung-finanzberatung.de wenden.