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Der Modernisierungskredit - alles Wissenswerte zum Darlehensangebot

Von Zeit zu Zeit ist die Modernisierung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung sicherlich notwendig. Damit erhöhen Sie auf der einen Seite die Wohnqualität, auf der anderen Seite steigern Sie ebenfalls den Wert der Wohnung bzw. der Immobilie. Manche Maßnahmen können sogar dazu beitragen, Energiekosten zu reduzieren. Während Sie kleinere Modernisierungsmaßnahmen oft aus eigener Tasche zahlen können, müssen Sie etwas größere Modernisierungsvorhaben vermutlich finanzieren. Für diesen Fall bieten Banken ein Modernisierungsdarlehen an.

Unterschied zwischen Modernisierung, Sanierung und Renovierung

Worum handelt es sich überhaupt bei einer Modernisierung? In der Praxis wird der Begriff nicht selten mit einer Sanierung oder einer Renovierung gleichgesetzt. Daher möchten wir zunächst einmal abgrenzen, was unter einer Modernisierung zu verstehen ist. Mit Sanierung bezeichnet man in der Regel die Behebung eines Schadens sowie eine größere bauliche Maßnahme. Das Ziel der Sanierung besteht darin, einen ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Zu den klassischen Sanierungsmaßnahmen zählen zum Beispiel:

Dach ausbessern
Risse im Außenputz ausbessern
Beseitigung von Schimmel in den Räumen
Ausbessern der sanitären Anlagen

Im Gegensatz zur Sanierung sprechen wir oft von einer Renovierung, wenn am Haus bzw. in der Wohnung lediglich etwas verschönert werden soll. Auch dabei geht es meistens darum, etwas in den Ursprungszustand zurückzusetzen. Zu den klassischen Renovierungsmaßnahmen zählen:

Tapezieren
Streichen der Innenwände
Neue Fußböden verlegen

Kommen wir zur Modernisierung. Diese beinhaltet weniger die Wiederherstellung oder Verschönerung eines Gebäudeteils bzw. der Inneneinrichtung. Stattdessen haben diese Maßnahmen zum Ziel, eine Verbesserung im Vergleich zum vorherigen Zustand herzustellen. Oftmals spielen dabei Trends und neue bauliche Standards eine Rolle, die den Wert erhöhen. Somit muss für eine Modernisierung kein Schaden vorliegen, um diese Maßnahme durchzuführen. Klassische Modernisierungsmaßnahmen sind zum Beispiel:

Brandschutz-Verbesserung
Schallschutz-Verbesserung
Erneuerung der Heizungsanlage
Dichtere Türen und Fenster (Reduzierung Energieverbrauch)
von Gebäudeteilen, die bis dato nicht gedämmt waren

Diese genannten Maßnahmen sind oftmals nicht mit geringen Kosten verbunden, sodass eine Finanzierung notwendig werden kann.

Worum handelt es sich bei einem Kredit Renovierung?

In aller Regel handelt es sich bei einem Kredit Modernisierung, der häufig auch als Renovierungskredit bezeichnet wird, um einen zweckgebundenen Ratenkredit. Dabei spiel es keine Rolle, ob Sie bereits Immobilienbesitzer sind, oder ein erst Immobilienkäufer. Häufig wird auch die Finanzierungsart Baufinanzierung gewählt, die einen günstigeren Kredit zum Vorteil hat. Die Vergabe des Konsumentenkredites ist seitens der Bank an die Voraussetzung gebunden, dass davon entsprechende Modernisierungsmaßnahmen finanziert werden. Im Gegensatz zu einem Immobilienkredit wird der Kredit für Modernisierung ohne Eintragung einer Grundschuld vergeben. Am Markt gibt es insbesondere die folgenden drei Kreditarten, die zur Finanzierung einer Modernisierung geeignet sind:

Ratenkredit (freie Verwendung keine Grundbuchabsicherung nötig)
Zweckgebundener Konsumentenkredit (zweckgebundener Ratenkredit / Privatkredit  Grundbuchabsicherung nötig)
Immobiliendarlehen (Baufinanzierung Grundbuchabsicherung nötig)

Manche Banken stellen für Modernisierungsmaßnahmen neben dem zweckgebundenen oder dem Ratenkredit mit freier Verwendung auch ein klassisches Immobiliendarlehen zur Verfügung. In diesem Fall findet in der Regel die Eintragung einer Grundschuld statt, sodass das Baufinanzierungsdarlehen besichert ist. Diese Variante bietet sich vor allem bei größerem Finanzierungsbedarf jenseits der 40.000 Euro an. Zudem sollte die Immobilie noch nicht mit einer Grundschuld belastet sein. In den meisten anderen Fällen ist hingegen der zweckgebundene Konsumentenkredit die bessere und auch wesentlich häufiger genutzte Finanzierungsvarianten.

Für Immobilienkäufer lohnt sich die Modernisierung, wegen viel günstigeren Konditionen, direkt über die Baufinanzierung abwickeln zu lassen. Für Immobilienbesitzer gilt dies nur für eine schuldenfreie Immobilie. Ansonsten kommt man dabei mit einem klassischen Ratenkredit günstiger davon.

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Wofür wird ein Renovierungskredit verwendet?

Ein wesentlicher Grund für den Kredit Renovierung ist das Vermeiden eines sogenannten Investitionsstaus. Dazu kann es kommen, wenn relativ viele Arbeiten notwendig sind, diese aber vom Eigentümer der Immobilie immer wieder verschoben werden. Daher steigt der benötigte Betrag immer weiter an, der für die notwendigen Maßnahmen bereitstehen muss. Um diesen Investitionsstau zu verhindern, ist der Kredit Renovierung die empfehlenswerte Lösung.

Ein weiterer Hauptverwendungszweck der zweckgebundenen Ratenkredite ist der Werterhalt der Immobilie. Sind zum Beispiel die Heizungsanlage, Fenster, Türen oder auch das Rohrsystem veraltet, mindert dies den Wert des Hauses oder der Wohnung. Dadurch lässt sich später nur ein geringerer Verkaufspreis erzielen. Durch die entsprechenden Maßnahmen, die das Renovierungsdarlehen ermöglicht, können Sie den Wert der Immobilie erhalten.

Ein dritter Hauptgrund und gleichzeitig Verwendungszweck der Kredite für Modernisierungen ist die Verbesserung der Wohnqualität. Dabei geht es zum Beispiel um Energie sparende Maßnahmen oder auch um die Erneuerung der Wohnungseinrichtung. Welche einzelnen Maßnahmen typischerweise durch den Renovierungskredit finanziert werden, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.

Welche Modernisierungsmaßnahmen werden häufig finanziert?

Ein Großteil der zu finanzierenden Maßnahmen fällt in die Sparte bauliche Vorhaben. Zwar können auch im Innenbereich Modernisierungen vorgenommen werden, aber der größte Kostenfaktor sind in der Regel Maßnahmen am Gebäude selbst. Typische Modernisierungsarbeiten sind insbesondere:

Erneuerung der Heizung
Bad-Erneuerung
Erneuerung der Einbauküche
Dämmung der Fassade
Dämmung des Daches
Erneuerung des Rohrsystems
Ausbau des Daches
Erneuerung der Terrasse
Erneuerung der Garageneinfahrt

Damit Sie wissen, welche Darlehenssumme Sie benötigen, ist die Kenntnis der einzelnen Kosten für die entsprechende Maßnahme wichtig. Im Durchschnitt belaufen sich die Aufwendungen für typische Modernisierungsarbeiten zwischen 5.000 und 30.000 Euro. So kostet beispielsweise eine neue Heizungsanlage (je nach Leistungskraft und Art der Heizung) zwischen 10.000 und 25.000 Euro. Bei einer Dachsanierung können Sie (einschließlich energetischer Sanierung) für ein Einfamilienhaus von einem Gesamtpreis zwischen 20.000 und 30.000 Euro ausgehen. Möchten Sie Fenster und Türen austauschen, wird sich der Gesamtbetrag bei durchschnittlich acht Fenstern und einer Tür im Einfamilienhaus auf rund 10.000 Euro belaufen.

In der Übersicht fallen für die folgenden typischen Sanierungsarbeiten die entsprechenden durchschnittlichen Kosten an:

Erneuerung Heizungsanlage10.000 bis 25.000 €
Dachsanierung20.000 bis 30.000 €
Neue Fenster und Türenca. 10.000 €
Anbau Wintergartenca. 10.000 €
Sanierung des Bades15.000 bis 20.000 €

Welche Kreditart ist die passende?

Kurz zuvor haben wir bereits erwähnt, dass es drei mögliche Finanzierungsvarianten gibt. Für Sie stellt sich daher vermutlich die Frage, ob der flexible und zweckungebundene Ratenkredit, der zweckgebundene Konsumentenkredit oder das Baudarlehen die passende Finanzierungslösung sind.

Klassischer Ratenkredit ohne Zweckbindung

Sollte die geplante Modernisierungsmaßnahme zu Kosten zwischen 3.000 und 30.000 Euro führen, dann ist oftmals der gewöhnliche Privatkredit die beste Alternative. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass er zur freien Verwendung steht. Sie können, müssen die ausgezahlte Darlehenssumme allerdings nicht für Modernisierungsmaßnahmen verwenden. Der klassische Ratenkredit hat den Vorteil, dass dieser in der Niedrigzinsphase zu günstigen Konditionen vergeben wird. Zudem besteht normalerweise eine jederzeitige Sondertilgungsoption. Das macht diese Darlehensvariante sehr flexibel. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass äußerst viele Banken den flexiblen Ratenkredit anbieten. Daher besteht eine große Auswahl und die Chance ist gut, eine günstige Finanzierung zu finden.

Zweckgebundener Konsumentenkredit als weitere Alternative

Eine Alternative zum Ratenkredit mit freier Verwendung sind zweckgebundene Konsumentenkredite. In diesem Fall dürfen Sie den Darlehensbetrag tatsächlich nur für Modernisierungsmaßnahmen mit den entsprechenden Kosten verwenden. Ein Nachteil ist dies natürlich nicht, falls Sie ohnehin geplant haben, eine Modernisierung zu finanzieren. Manchmal sind diese spezielleren Konsumentenkredite sogar noch etwas günstiger. Der Nachteil ist lediglich, dass das Angebot nicht ganz so groß wie bei den frei verfügbaren Ratenkrediten ist.

Baukredit für größere Finanzierungsvorhaben sehr gut geeignet

Der klassische Immobilienkredit wird ebenfalls von manchen Banken nicht nur zur Finanzierung eines Hauskaufs oder des Baus der Immobilie vergeben. Darüber hinaus kann er auch für Kosten verwendet werden, die aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen anfallen. Die richtige Wahl ist der Immobilienkredit insbesondere dann, wenn es sich um ein kostspieligeres Modernisierungsvorhaben im höheren fünfstelligen Bereich handelt. Benötigen Sie also beispielsweise einen Darlehensbetrag von 50.000 oder 80.000 Euro, ist der Immobilienkredit eine gute Lösung. Sie profitieren zudem davon, dass die Zinskonditionen meistens noch deutlich günstiger als beim Ratenkredit sind.

Im Rahmen der Baufinanzierung wird nämlich für gewöhnlich eine Grundschuld auf Ihre Immobilie eingetragen. Dies führt dazu, dass Banken aktuell Immobilienkredite schon zu Zinssätzen von unter einem Prozent anbieten. Der Kredit für die Modernisierung in Form eines Baukredites ist demnach häufig günstiger als der frei verfügbare oder zweckungebundene Ratenkredit.

Über Fördermöglichkeiten für Modernisierungen informieren

Die drei angesprochenen Darlehensvarianten sind nicht die einzigen Kredite, die Sie im Zuge geplanter Modernisierungsmaßnahmen nutzen können. Darüber hinaus sollten Sie sich über Fördermöglichkeiten, insbesondere seitens der KfW, informieren. Für manche Modernisierungsmaßnahmen gibt es die Möglichkeit, ein zinsgünstiges KfW-Darlehen zu erhalten. Allerdings müssen Sie dann im Detail ausloten, ob die geplante Maßnahme förderungsfähig ist. Aktuelle KfW-Programme, die in der Hinsicht infrage kommen könnten, sind unter anderem:

KfW NummerArt der FörderungFörderhöhe bis zu Bezeichnung / Link
151Kredit120.000 €Energieeffizient Sanieren – Kredit
167Kredit50.000 €Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit
270Kredit50 Millionen €Erneuerbare Energien – Standard
159Kredit50.000 €Altersgerecht Umbauen – Kredit
430Zuschuss48.000 €Energieeffizient Sanieren – Investitions­zuschuss
431Zuschuss4.000 €Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung
433Zuschuss28.200 €Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle

Das KfW-Programm 151 nennt sich zwar "Energieeffizient Sanieren", kann aber durchaus ebenso für einige Modernisierungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden. So wird beispielsweise auch die Umstellung auf eine Heizungsanlage mit erneuerbaren Energien gefördert.

Auch werden energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen, im Wege der Einkommensteuererklärung, mit einer Steuerermäßigung, im nächsten Jahr jeweils 7 Prozent (jedoch jeweils 14.000 Euro) der Kosten, belohnt. Im dritten Jahr betragen die Steuerermäßigungen dann 6 Prozent der Kosten (höchstens 12.000 Euro).
Es werden also bis zu 20 % der Kosten, von bis zu 200.000 €, gefördert. Dies kann eine maximale Steuerermäßigung von bis zu 40.000 Euro pro Objekt ergeben.
Bedingungen sind:

das die Sanierungsmaßnahme in einem Objekt durchgeführt wird, das ausschließlich dem eigenen Wohnzweck dient, also in keiner Vermietung steht
das Objekt bei der Durchführung älter als 10 Jahre ist
keine Barzahlung erfolgt, sondern auf nachweisbarer Rechnung erfolgen muss

Eine weitere Fördermaßnahme vom Staat gibt es, für energetische Gebäudesanierung, seit dem 01. Januar 2020. Ihre eigene Immobilie muss dabei älter als 10 Jahre sein. Damit werden Baumaßnahmen gefördert die in die neue gesetzliche Maßnahme des Klimaschutzprogramms 2030 hineinfallen. Hier lohnt es sich doppelt. Einerseits profitieren Sie danach von teils drastischen Energieeinsparpotenzialen, und damit in der Geldeinsparung. Andererseits bezuschusst der Statt Ihre Energiebaumaßnahme.

Förderfähig sind unter anderem folgende Dinge:

Austausch von Außentüren und Fenstern
Einbau einer Lüftungsanlage
alle Wärmedämmungen von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
Erneuerung von Heizungsanlagen
Anschaffung von modernen, energieeinsparenden digitalen Systemen

Die steuerliche Berücksichtigung erstreckt sich dabei auf insgesamt 3 Jahre. Dabei werden 20 % der Aufwendungen, von maximal 200.000 € Sanierungskosten, also bis zu 40.000 €, vom Finanzamt erstattet.
Sie können dabei bis zu 7 % der Sanierungskosten (max. 14.000 €) von der Steuer im ersten Jahr absetzen. Im Folgejahr können Sie ebenfalls 7 % (max. 14.000 €) absetzten. Im zweiten Folgejahr sind dies immerhin noch 6 % (max. 12.000 €), die Sie geltend machen können.

Weitere Förderungsmaßnahmen erhalten Sie in einem Gespräch mit uns.

Wir helfen Ihnen bei der richtigen Förderungsmaßnahme, der Auswahl des richtigen Programmes und Beantragung. Sollten Sie hierzu Fragen haben oder Hilfe benötigen, so kontaktieren Sie uns bitte.

Schritt für Schritt: wie ist der Ablauf beim Modernisierungsdarlehen?

Falls Sie sich für einen zweckgebundenen Ratenkredit entscheiden, mit dem die Modernisierungsmaßnahmen finanziert werden sollen, ist der Ablauf relativ einfach. Im ersten Schritt ist es wichtig, dass Sie die Kosten für die geplanten Maßnahmen ermitteln. Dabei hilft es, einen sogenannten Modernisierungsplan zu erstellen. In dem Zusammenhang empfiehlt es sich, möglichst viele Angebote der entsprechenden Dienstleister miteinander zu vergleichen.

Nachdem Sie wissen, welche Darlehenssumme Sie benötigen, sollten Sie auch die Angebote beim Renovierungsdarlehen gegenüberstellen. Dabei können Sie sich auf Basis der Niedrigzinsphase und daran orientieren, dass der zu zahlende Zins möglichst nicht oberhalb von vier Prozent liegen sollte. Nutzen Sie in dem Zusammenhang auch Kreditrechner. Diese dienen nicht nur dem Angebotsvergleich, sondern Sie können so verschiedene Laufzeiten durchspielen und die ideale monatliche Rate herausfinden.

Da es sich um einen zweckgebundenen oder auch freien Ratenkredit handelt, haben Sie in der Regel jederzeit die Möglichkeit, Sondertilgungen vorzunehmen. Falls Sie sich stattdessen für den Immobilienkredit entschieden haben, sollten Sie auf diese Zusatzleistung achten. Im Rahmen der Zinsfestschreibung verlangen Banken häufig eine Vorfälligkeitsentschädigung. Daher ist es empfehlenswert, sich über die entsprechenden Bedingungen zu informieren.

Zum Schluss ist es wichtig, dass Sie den entsprechenden Kredit rechtzeitig beantragen. Für gewöhnlich dauert es durchschnittlich zwischen fünf bis zehn Werktagen, bis der Kreditbetrag zur Verfügung steht. Diesen Zeitraum sollten Sie einplanen, damit Sie rechtzeitig mit den geplanten Modernisierungsmaßnahmen beginnen können. Falls Sie es besonders eilig haben, können Sie auch einen von manchen Banken angebotenen Sofortkredit nutzen. Dieser zeichnet sich durch eine schnelle Zusage und eine ebenfalls schnelle Auszahlung der Kreditsumme aus.

Im Überblick sind es die folgenden Schritte, die Sie auf dem Weg zu Ihrem passenden Darlehen gehen müssen:

Modernisierungsplan erstellen
Angebote der Dienstleister vergleichen
Darlehensangebote gegenüberstellen
Zusatzleistungen (wenn notwendig) vereinbaren
Rechtzeitige Beantragung des Kredites
Auszahlung der Darlehenssumme

Worin unterscheiden sich der Kredit Modernisierung von sonstigen Darlehen?

Der Kredit Renovierung Haus in Form des zweckgebundenen Konsumentenkredites unterscheidet sich in einigen Punkten von sonstigen Darlehen. Dies gilt insbesondere im Vergleich zu klassischen Ratenkrediten, bei denen Ihnen die Verwendung freigestellt ist. Im direkten Vergleich zeichnen sich zweckgebundene Konsumentenkredite, mit denen Sie Modernisierungsmaßnahmen finanzieren möchten, zum Beispiel durch günstigere Konditionen aus. Dies resultiert daraus, dass die Bank genau weiß, wofür Sie den Kredit verwenden möchten und in der Regel auch die anfallenden Kosten kennt. Meistens wird dies vertraglich festgehalten. Im Kreditvertrag wird dann ein Verwendungszweck angegeben, sodass Sie den Darlehensbetrag nur zur Finanzierung dieser entstehenden Kosten verwenden dürfen.

Eine weitere Besonderheit der genannten Kredite besteht darin, dass die Vergabe ausschließlich an Immobilieneigentümer erfolgt. Da der Kredit zweckgebunden ist, setzt dies natürlich voraus, dass Sie eine Immobilie besitzen. Zwar führen hin und wieder auch Mieter kleinere Modernisierungen durch, aber das ist eher die Ausnahme. Zudem sind die anfallenden Kosten unter dieser Voraussetzung nicht so hoch, dass eine Finanzierung benötigt würde. Somit ist es in den allermeisten Fällen der Immobilieneigentümer, der ein Darlehen zur Modernisierung beantragt.

Ein weiterer Unterschied kann darin bestehen, dass insbesondere bei höheren Darlehenssummen seitens der Bank Eigenkapital gefordert wird. Dies ist für eine klassische Baufinanzierung typisch, denn auch dort vergeben immer mehr Banken Kredite nur, wenn ausreichend Eigenkapital vorhanden ist. Bei Modernisierungskrediten kann dies zutreffen, falls die Darlehenssumme zum Beispiel 50.000 Euro überschreitet. Dann fordern manche Banken einen Eigenkapitalanteil zwischen 20 bis 30 Prozent.

Zusammengefasst sind es die folgenden Unterschiede zwischen einem zweckgebundenen Konsumentenkredit, der zur Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen dient, und gewöhnlichen Ratenkrediten

Zinsvorteil durch Zweckbindung
Kredit wird ausschließlich an Immobilieneigentümer vergeben
Mitunter Eigenkapital erforderlich
Nicht so viele Angebote wie beim klassischen Ratenkredit

Welche Vorteile beinhalten Modernisierungskredite?

Es gibt einige Vorteile, durch die sich zweckgebundene Konsumentenkredite zur Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen auszeichnen können. Einen Vorteil haben wir bereits genannt, nämlich die oftmals günstigeren Zinskonditionen. Ebenso profitieren Sie als Kreditnehmer oftmals von weiteren Vorzügen, insbesondere:

Unbürokratische Beantragung
Kein Grundbucheintrag erforderlich
Kurze Laufzeiten möglich
Antragsteller muss nicht schuldenfrei sein
Größere Auswahl
Sondertilgungsoptionen
Kontinuierliche Schuldentilgung

Welche Nachteile sollte ich beim Kredit Modernisierung beachten?

Die möglichen Nachteile beziehen sich ebenfalls auf den zweckgebundenen Konsumentenkredit und nicht auf einen eventuellen Immobilienkredit, der ebenfalls der Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen dienen kann. Gegenüber den zuvor genannten Vorteilen sollten Sie insbesondere auf die folgenden möglichen Nachteile achten:

Kreditvergabe ausschließlich an Immobilieneigentümer
Vergabe des Darlehens ist zweckgebunden
Maximale Darlehenssumme für gewöhnlich 50.000 Euro
Höhere Zinsen als Immobiliendarlehen

Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich einen Renovierungskredit?

In der Regel werden Sie den benötigten Kredit bei einer Deutschen Bank beantragen. Dann gibt es einige Voraussetzungen, die mit der Darlehensvergabe verbunden sind und die Sie erfüllen müssen. Eine Grundvoraussetzung für den Erhalt von Darlehen ist die Volljährigkeit. Sie müssen in vollem Umfang geschäftsfähig sein, um einen Kredit zu erhalten. Dies wird unter dem Oberbegriff Kreditwürdigkeit zusammengefasst.

Nur die Kreditfähigkeit allein reicht allerdings nicht aus. Zudem prüft die Bank, ob Sie eine ausreichende Kreditwürdigkeit besitzen. Dies wird häufig als Bonität bezeichnet. Ihre Kreditwürdigkeit hängt wiederum von mehreren Faktoren ab. Der Kreditgeber wird insbesondere die folgenden Informationen und Unterlagen zur Prüfung und Beurteilung, ob Sie eine ausreichende Bonität besitzen, heranziehen:

Schufa-Auskunft
Vertrag über die Beschäftigung
Einkommen
Einnahmen- und Ausgabenrechnung
Eventuell Sicherheiten

Falls Sie zum Beispiel einen negativen Eintrag in der Schufa gespeichert haben, werden Sie vermutlich keinen Kredit für Renovierung erhalten. Darüber hinaus vergeben viele Banken Kredite nur an Personen, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Als Freiberufler oder Selbstständiger könnten Sie es deutlich schwerer haben, die passende Finanzierung für die geplanten Modernisierungsmaßnahmen zu erhalten.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Ihre Einnahmen- und Ausgabenrechnung einen positiven Saldo ergibt. Dieser wird als frei verfügbares Einkommen bezeichnet und bedeutet, dass Ihre regelmäßigen Einnahmen höher als Ihre fixen Ausgaben sind. Manche Banken vergeben Darlehen zudem ausschließlich an Kunden, die in Deutschland wohnen und zudem ein deutsches Bankkonto besitzen.

Fragen und Antworten zum Kredit für Renovierung

Im Schlussteil unseres Beitrages möchten wir gerne einige häufige Fragen beantworten, die Kunden im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Kredit Modernisierung es haben.

Fazit zum Modernisierungskredit

Für Modernisierungsmaßnahmen stehen am Finanzmarkt mehrere Finanzierungsformen zur Verfügung. Am häufigsten gewählt wird der zweckgebundene Konsumentenkredit, denn dieser ist flexibel und zeichnet sich durch günstige Zinskonditionen aus. Die Finanzierungsbeträge für Modernisierungsmaßnahmen bewegen sich meistens im Bereich zwischen 3.000 und 50.000 Euro. Sollte großer Finanzierungsbedarf vorhanden sein, kommt insbesondere ein Immobilienkredit infrage. Manche Banken erlauben die Nutzung auch für Modernisierungen und stellen Immobiliendarlehen nicht nur zur Finanzierung eines Hauskaufs oder eines Hausbaus zur Verfügung.

Welche Laufzeit haben Modernisierungskredite?

Die Laufzeit hängt - wie bei jedem Kredit - vor allem davon ab, welche Darlehensrate Sie als gut tragbar ansehen. Abhängig ist die Laufzeit natürlich ebenfalls von der Kreditsumme und vom zu zahlenden Zins. Bei einer angenommenen Darlehenssumme in Höhe von 20.000 Euro bewegen sich die Laufzeiten meistens zwischen 48 und 72 Monaten. Sie können allerdings auch eine individuelle Rückzahlungsdauer vereinbaren.

Vergibt die KfW-Bank Kredite für Modernisierungen?

Mitunter kommt auch ein Förderdarlehen infrage, wenn Sie bestimmte Modernisierungsmaßnahmen durchführen. Besonders aussichtsreich sind energetische Maßnahmen, wenn Sie dadurch den Energieverbrauch Ihres Hauses senken. In dem Fall sollten sich über die existierenden KfW-Förderprogramme informieren. Die vergebenen KfW-Kredite sind besonders zinsgünstig und mitunter können Sie sogar einen Zuschuss erhalten.

Was kann ich bei einem negativen Schufa-Eintrag tun?

Sollte sich bei Ihnen ein negativer Eintrag in der Schufa befinden, werden Sie von einer deutschen Bank aller Voraussicht nach keinen Kredit erhalten, sei es für eine Modernisierung oder andere Finanzierungsanlässe. In dem Fall bleiben Ihnen vor allem zwei Möglichkeiten. Zum einen ist dies die Inanspruchnahme sogenannter P2P-Kredite. In diesem Fall treten Privatpersonen über bestimmte Portale als Kreditgeber auf. Manchmal erfolgt die Darlehensvergabe auch bei einem negativen Schufa-Eintrag. Die zweite Option sind sogenannte schufafreie Kredite. Kreditgeber sind in diesem Fall ausländische Banken, die mit ihren Angeboten an Kunden meistens über Kreditvermittler herantreten. Eine Schufa-Auskunft wird nicht eingeholt, allerdings müssen Sie über ein ausreichendes Einkommen verfügen.

Können Modernisierungskredite auch in Teilen ausgezahlt werden?

Bei Modernisierungsmaßnahmen ist es mitunter ähnlich wie beim Bau einer Immobilie. Die Arbeiten werden nach und nach vorgenommen, sodass Handwerker nicht selten eine Vorauszahlung (Anzahlung) fordern und dann fortlaufend nach bestimmten Abschnitten eine Rechnung stellen. Daher stellt sich die Frage, ob Kredite für die Modernisierung auch in Teilen ausgezahlt werden können. Für gewöhnlich ist dies allerdings nicht der Fall. Sowohl beim zweckgebundenen Ratenkredit als auch beim Konsumentenkredit mit freier Verwendung wird die Darlehenssumme auf einen Schlag ausgezahlt, also auf Ihr Girokonto überwiesen. Ihnen bleibt es natürlich überlassen, vom Girokonto aus die entsprechenden Teilbeträge zu begleichen. Ferner könnten Sie das vorhandene Geld insbesondere auf einem Tagesgeldkonto zwischenparken und so zumindest eine geringe Verzinsung erhalten.

Pflichtangaben und Informationen für angebotene Kredite

Fester Sollzinssatz zwischen 4,19 % und 9,99 % | effektiver Jahreszins zwischen 4,25 % und 11,99 % | Nettodarlehensbetrag von 5.000 € bis 300.000 € | Gesamtbetrag von 5.536,84 € bis # 445.495,85 € | monatliche Raten von 230,70 € bis 2.747,50 € | 24 bis 240 Raten, Laufzeit von 24 bis 240 Monaten | keine Zusatzverträge und Bearbeitungsgebühren | Bonität vorausgesetzt.

Repräsentatives Beispiel, nach § 6 a PAngV: 10.000,- € Nettokreditbetrag | 8,95 % effektiver Jahreszins | 8,99 % gebundener Sollzins p. a. | 60 Monate Laufzeit | Gesamtbetrag 15.649,04 € | mtl. Rate 207,53 € | keine Bearbeitungsgebühr und Zusatzprodukte | alle Konditionsangaben stellen demnach zugleich das 2/3 Beispiel in der gewählten Laufzeit gemäß § 6 a Abs 3 PAngV dar.

# Konzeptionelles Darlehen:

Dieses Darlehen ist i. d. R. nur auf 5 Jahre mit dem Zinssatz festgeschrieben, um nach 5 Jahren ohne Vorfälligkeitsgebühren flexibel ablösen zu können.

Laufzeit Ratenkredite: ab 24 Monate/ab 1 Jahr

Nettodarlehensbeträge: ab 5.000.- €

Das Darlehen kann jederzeit abgelöst werden.

Eine Sondertilgung ist jederzeit möglich. Je nach Kreditinstitut ist eine Ablösung kostenfrei möglich.

Höhe und Anzahl der Rate(n): individuell und an die jeweiligen Kreditkonditionen angepasst

Sollzinsen: ab 4,19 % für Immobilienfinanzierungen und ab 5,92 % für Privatkredite

Repräsentative Beispiele
Baufinanzierung ab 4,19 %

Effektiver Jahreszins p. a. 11,99 % | fester Sollzins p. a. 9,99 % | Nettodarlehensbetrag 220.000 € | Kaufpreis der Immobilie 420.000 € | Beleihungsauslauf 58,2 % | Beleihungswert 378.000,00 € | anfängliche Tilgung p. a. 1,00 % | anfängliche monatliche Rate 2.014,83 € | Sollzinsbindung 5 Jahre | Anzahl der Raten 60 | kalkulatorische Vertragslaufzeit 32 Jahre und 3 Monate | kalkulatorisch zu zahlender Gesamtbetrag kann nicht ermittelt werden, weil das Darlehen nach 5 Jahren abgelöst werden wird.

Beleihung­swertSollzinseff. Jahreszins
bis 50,0 %4,19 %4,29 %
bis 80,0 %4,29 %4,39 %
bis 90,0 %4,99 %5,19 %
bis 100,0 %5,29 %5,39 %
repräsentatives Beispiel einer Baufinanzierung aus 2/3 Mehrheit von Vertragsabschlüssen

Privatkredit ab 6,99 %

Laufzeit84 Monate
Nettodarlehensbetrag30.000,- €
Sollzins fest p. a.6,95 %
eff. Jahreszins6,99 %
mtl. Rate452,05 €
Summe Zinsen18.729,96 €
Gesamtbetrag48.729,96 €
repräsentatives Beispiel eines Privatkredites aus 2/3 Mehrheit von Vertragsabschlüssen

Baufinanzierung ab 0,18 %
effektiver Jahreszins p.a. 0,22 % | Fester Sollzins p.a. 0,22 % | Nettodarlehensbetrag 220.000 € | Kaufpreis der Immobilie 420.000 € | Beleihungsauslauf 58,2 % | Beleihungswert 378.000,00 € | Anfängliche Tilgung p.a. 3,00 % | anfängliche monatliche Rate 590,33 € | Sollzinsbindung 10 Jahre | Anzahl der Raten 120 | kalkulatorische Vertragslaufzeit 32 Jahre und 3 Monate | kalkulatorisch zu zahlender Gesamtbetrag 227.897,30 €

Beleihung­swertSollzinseff. Jahreszins
bis 50,0 %4,19 %4,29 %
bis 80,0 %4,29 %4,39 %
bis 90,0 %4,99 %5,19 %
bis 100,0 %5,29 %5,39 %
repräsentatives Beispiel einer Baufinanzierung aus 2/3 Mehrheit von Vertragsabschlüssen
Privatkredit ab 0,68 %

Laufzeit84 Monate
Nettodarlehensbetrag30.000,- €
Sollzins fest p. a.6,95 %
eff. Jahreszins6,99 %
mtl. Rate452,05 €
Summe Zinsen18.729,96 €
Gesamtbetrag48.729,96 €
repräsentatives Beispiel eines Privatkredites aus 2/3 Mehrheit von Vertragsabschlüssen

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Gesetzliche Angaben nach § 6a PAngV:

Laufzeit Ratenkredite: ab 12 Monate / ab 1 Jahr

Nettodarlehensbeträge: ab 3.000,- €
Das Darlehen kann jederzeit abgelöst werden.
Eine Sondertilgung ist jederzeit möglich. Je nach Kreditinstitut ist eine Ablösung kostenfrei möglich.

Höhe und Anzahl der Rate(n): individuell und an den jeweiligen Kreditkonditionen angepasst

Sollzinsen: ab 0,18 % für Immobilienfinanzierungen und ab 0,68 % für Privatkredite

Prüfung, Entscheidung und Auszahlung: an einem Werktag, je nach Umfang, möglich

Der tatsächliche Zinssatz ist immer bonitätsabhängig. Alle Konditionsangaben stellen demnach zugleich das 2/3 Beispiel in der gewählten Laufzeit, gemäß § 6a Absatz 3 PAngV, dar.

Der Gesamtbetrag, der auf den Verbraucher zukommt, richtet sich nach dem Zinssatz und evtl. zusätzlich abgeschlossener Restschuldversicherung.


Repräsentative Beispiele:

Baufinanzierung ab 0,18 %

effektiver Jahreszins p.a. 0,22 % | Fester Sollzins p.a. 0,22 % | Nettodarlehensbetrag 220.000 € | Kaufpreis der Immobilie 420.000 € | Beleihungsauslauf 58,2 % | Beleihungswert 378.000,00 € | Anfängliche Tilgung p.a. 3,00 % | anfängliche monatliche Rate 590,33 € | Sollzinsbindung 10 Jahre | Anzahl der Raten 120 | kalkulatorische Vertragslaufzeit 32 Jahre und 3 Monate | kalkulatorisch zu zahlender Gesamtbetrag 227.897,30 €

Beleihung­swertSollzinseff. Jahreszins
bis 50,0 %4,19 %4,29 %
bis 80,0 %4,29 %4,39 %
bis 90,0 %4,99 %5,19 %
bis 100,0 %5,29 %5,39 %
repräsentatives Beispiel einer Baufinanzierung aus 2/3 Mehrheit von Vertragsabschlüssen

Privatkredit ab 0,68 %

Laufzeit84 Monate
Nettodarlehensbetrag30.000,- €
Sollzins fest p. a.6,95 %
eff. Jahreszins6,99 %
mtl. Rate452,05 €
Summe Zinsen18.729,96 €
Gesamtbetrag48.729,96 €
repräsentatives Beispiel eines Privatkredites aus 2/3 Mehrheit von Vertragsabschlüssen
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