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Die vergangenen Jahre sind im Finanzbereich unter anderem durch äußerst niedrige Kreditzinsen, aber auch durch geringe Anlagezinsen geprägt. Vor allem die günstigen Bauzinsen haben dazu geführt, dass sich zahlreiche Menschen in Deutschland ein Eigenheim leisten konnten. Seit wenigen Jahren gibt es allerdings eine Art Trendwende. Diese beinhaltet, dass sich die Bauzinsen zwar nach wie vor auf einem niedrigen Stand befinden, die Preise für eine Immobilie jedoch erheblich gestiegen sind.

Dies wiederum hat als Konsequenz, dass sich immer weniger Alleinstehende und Familien mit Kind ein Eigenheim leisten oder bauen können. Vor allem aus diesem Grund hat der Staat vor zwei Jahren (2018) das sogenannte Baukindergeld geschaffen. Worum es sich dabei handelt, wie hoch die Förderung ist und zahlreiche weitere interessante Informationen haben wir in unserem folgenden Beitrag zusammengetragen. Weiterhin zeigen wir auf ob Baukindergeld bei Umschuldung einer Immobilie möglich ist.

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Video – Baukindergeld (Förderung von Wohneigentum)

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Wie ist die aktuelle Situation im Bereich Baufinanzierung?

Bevor wir näher auf das staatliche Baukindergeld eingehen, möchten wir einen kurzen Überblick über die aktuelle Situation im Zusammenhang mit der Baufinanzierung, dem Bauen und Immobilien geben. In den letzten Jahren ist es für Personen hierzulande deutlich teurer geworden, den Wunsch von den eigenen vier Wänden zu realisieren. Dies betrifft in erster Linie die deutlich gestiegenen Immobilienpreise, denn heute zahlen Sie zum Teil einen doppelt so hohen Preis für ein Haus oder eine Eigentumswohnung, als es noch vor fünf bis zehn Jahren der Fall war. Aus dieser Situation heraus ist es insbesondere für Menschen mit einem geringen oder mittleren Einkommen sehr schwer geworden, die finanzielle Belastung zu tragen, die ein Hauskauf und die damit verbundene Baufinanzierung beinhalten.

Dieser Faktor führt unter anderem dazu, dass die Wohneigentumsquote in Deutschland wesentlich geringer als in zahlreichen anderen Ländern ist, insbesondere im südeuropäischen Raum. Während dort fast 80 Prozent aller Menschen ein Eigenheim besitzen, sind es in Deutschland gerade einmal etwa 50 Prozent. Exakt diesem Sachverhalt möchte die Bundesregierung seit 2018 gegensteuern und hat sich dafür entschieden, eine staatliche Förderung in Form des Baukindergeldes einzuführen. Der Zuschuss soll in erster Linie Familien mit Kindern zugutekommen, die ein Haus bauen oder eine bereits vorhandene Immobilie erwerben möchten.

Was ist das Förderziel beim Baukindergeld?

Das erklärte Förderziel des Baukindergeldes besteht darin, den Ersterwerb von selbst genutztem Wohnraum zu unterstützen. Gemeint sind damit die folgenden Immobilienarten:

Einfamilienhaus
Zweifamilienhaus
Eigentumswohnung

Das politische Ziel des Baukindergeldes ist somit, Familien zur Wohneigentumsbildung zu verhelfen, sei es durch Bauen oder den Kauf eines Objektes. Dass sich daraus ergebende zweite Förderziel besteht darin, die in Deutschland nach wie vor sehr niedrigen Wohneigentumsquote zu erhöhen, wobei es keinen festgelegten Zielwert gibt. Ferner soll die Wahrscheinlichkeit erhöht werden, dass mehr Ehepaare mit Kindern eine Baufinanzierung seitens der Bank erhalten, nämlich durch zusätzliches Eigenkapital. Die Kreditgeber legen bei der Baufinanzierung großen Wert auf Eigenmittel und oft scheitert die Baufinanzierung an fehlendem Eigenkapital. Mit der Baukindergeldförderung jedoch steht nach jeder Bewilligung zusätzliches Kapital von mindestens 12.000 Euro zur Verfügung. Um die staatliche Förderung zu erhalten, muss jedoch zuvor ein Antrag gestellt werden.

Wer darf einen Antrag auf Baukindergeld bei der KfW stellen?

Bezüglich der Personen, die einen Förderantrag stellen dürfen, gibt es einige Einschränkungen. Zunächst einmal hat ausschließlich eine natürliche Person das Recht, die Zuschüsse seitens des Staates zu beantragen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass es juristischen Personen nicht möglich ist, Anträge zu stellen. Bei den natürlichen Personen kommen als Antragsteller zunächst Menschen infrage, die Eigentümer oder auch Miteigentümer von selbst genutztem Wohnraum sind.

Eine weitere Voraussetzung an die Person, die gerne entsprechende Anträge stellen möchte, besteht darin, dass im Haushalt Kinder leben, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Ferner muss im Haushalt mindestens eine Person wohnen, die noch keine 18 Jahre alt ist. Darüber hinaus müssen allerdings noch weitere Bedingungen erfüllt werden, auf die wir im späteren Verlauf unseres Beitrages darüber hinaus näher eingehen.

Was wird im Detail gefördert?

Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Baukindergeldes, damit den Erwerb eines Hauses oder den Bau eines Objektes zu fördern und die Baufinanzierung zu ermöglichen. Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung. Diese besteht darin, dass es sich entweder um den erstmaligen Neubau oder um den erstmaligen Erwerb eines Objektes handeln muss. Eine zweite Bedingung ist, dass die entsprechenden Immobilien vom Antragsteller selbst zum Wohnen genutzt werden. Besitzt der Antragsteller hingegen bereits ein eigenes Objekt, wäre es nicht möglich, die finanzielle Zuwendung des Staates zu beantragen.

Es gibt somit durchaus einige Immobilienarten und Vorgänge, die durch die Zulage in Form des Baukindergeldes nicht gefördert werden können, insbesondere:

Ferienhäuser
Wochenendhäuser
Ferienwohnungen
Schenkung von Immobilien
Eigentumsübertragung zwischen Eheleuten
Eigentumsübertragung zwischen Verwandten eines Haushalts

Wie hoch sind die Zahlungen?

Eine der wichtigsten Fragen, welche die staatlichen Zuschüsse in Form des Baukindergeldes betreffen, bezieht sich auf die Förderhöhe. Diese ist - im Gegensatz zu zahlreichen anderen Förderungen - sehr transparent und vor allem leicht verständlich. Die Höhe des Baukindergeldes beläuft sich nämlich auf fix 1.200 Euro pro Minderjährigem und Jahr. Die Zahlung erstreckt sich auf einen Zeitraum von exakt zehn Jahren, sodass Sie für Ihren Sohn oder die Tochter insgesamt 12.000 Euro als Förderantrag erhalten und in die Baufinanzierung einbinden können. Bis zum heutigen Tag gibt es keine Einschränkungen, welche die Anzahl der Kinder betreffen würde. Sie können demzufolge auch noch für beispielsweise fünf im Haushalt lebende Kinder in den Genuss des Zuschusses bekommen. Leben also beispielsweise drei Kinder im Haushalt, können Sie mit einer Gesamtförderung für die nächsten zehn Jahre in Höhe von 36.000 Euro rechnen.

Tabelle mit Höhe der Zuschüsse, anhand der Kinderanzahl

KinderanzahlLaufzeitZuschuss jährlichSumme gesamt
1 Kind10 Jahre1.200,- €12.000,- €
2 Kinder10 Jahre1.200,- €24.000,- €
3 Kinder10 Jahre1.200,- €36.000,- €
4 Kinder10 Jahre1.200,- €48.000,- €
5 Kinder10 Jahre1.200,- €60.000,- €
6 Kinder10 Jahre1.200,- €72.000,- €

Wie und wo müssen die Zuschüsse beantragt werden?

Wie eingangs bereits erwähnt, fließt die staatliche Zuwendung nicht automatisch zu, sondern muss beantragt werden. Dies ist über das sogenannte KfW-Zuschussportal möglich. Das KfW-Zuschussportal ist von der KfW initiiert, die eine Reihe von Förderprogrammen hat. In dem Zusammenhang müssen Sie beachten, dass Sie die Beantragung des Baukindergeldes erst vornehmen können, nachdem Sie in das neue Haus oder Ihre Eigentumswohnung eingezogen sind. Demgegenüber ist es nicht möglich, Anträge bereits vor Einzug zu stellen. Dies hätte zur Folge, dass die KfW den Antrag ablehnen würde.

Eine weitere Bedingung im Zusammenhang mit dem Antrag besteht darin, dass dieser spätestens sechs Monate - über das KfW-Zuschussportal - eingereicht werden muss, nachdem der Einzug stattgefunden hat. Das entscheidende Datum für die Einhaltung dieser Frist ist das sogenannte Einzugsdatum, welches in der amtlichen Meldebestätigung genannt ist. Die Antragstellung über das KfW-Zuschussportal ist transparent und einfach, sodass im Prinzip keine Probleme bestehen, den Förderantrag einzureichen.

Was passiert nach der Antragstellung?

Nachdem Sie die entsprechenden Anträge gestellt und vielleicht eine Beratung genutzt haben, sind noch einige Dinge zu erledigen. So müssen Sie beispielsweise einen Nachweis Ihrer Identität führen, der zwingend erforderlich ist. Die notwendigen Nachweise können Sie wiederum über das bereits angesprochene KfW-Zuschussportal hochladen. Der folgende Überblick zeigt Ihnen, wie der gesamte Antragsprozess verläuft und welche Maßnahmen Sie durchführen müssen. Somit gliedert sich die Beantragung des Baukindergeldes in die folgenden Schritte:

Einzug in Ihre privat genutzte Wohnimmobilie
Anmeldung bei der Gemeinde zwecks Erhalt der Meldebestätigung
Beantragung des KfW-Zuschusses
Identitätsnachweis
Nachweise hochladen
Zuschuss wird ausgezahlt
Einbinden in die Baufinanzierung

Bezüglich der Beantragung ist es wichtig zu beachten, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung sämtliche Personen, die für den Erhalt des Zuschusses notwendig sind, in das Ein- bzw. Zweifamilienhaus oder in die Eigentumswohnung eingezogen sein müssen. Sollten Sie beispielsweise ein Objekt erwerben, in dem Sie bereits wohnen, ist die Antragstellung innerhalb von sechs Monaten möglich, nachdem die Unterzeichnung des Kaufvertrages vorgenommen wurde. Sollte Ihr Nachwuchs noch unterwegs sein, müssen Sie bis zur Geburt abwarten, denn erst danach kann die Antragstellung erfolgen.

Der Identitätsnachweis kann mittlerweile bequem mittels VideoIdent-Verfahren erfolgen. Alternativ wird das PostIdent-Verfahren offeriert, bei dem Sie eine Postfiliale aufsuchen müssen. Sämtliche Nachweise müssen Sie anschließend binnen drei Monaten über das KfW-Zuschussportal hochladen. Dazu zählt nicht nur der bereits angesprochene Identitätsnachweis, sondern für gewöhnlich werden die folgenden weiteren Unterlagen benötigt:

Einkommensteuerbescheide
Meldebestätigung
Grundbuchauszug

Die genannten Unterlagen sind zwingend notwendig, denn ohne das Hochladen wird der Baukindergeld-Antrag abgelehnt werden. Sind alle Unterlagen komplett und in Ordnung, wird die KfW nach erfolgter Prüfung den Zuschuss auf Ihr angegebenes Konto überweisen.

Wie im bisherigen Beitrag bereits mehrfach kurz angesprochen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden, damit die Beantragung des Baukindergeldes online erfolgreich ist. Dabei geht es nicht nur darum, die Chancen auf einen positiven Entscheid zu verbessern, sondern die genannten Bedingungen müssen zwingend eingehalten werden. Daher kann es unter Umständen sinnvoll sein, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, welche Voraussetzungen im Detail zu erfüllen sind, damit zukünftig die Auszahlung des Baukindergeldes durchgeführt werden kann. Die einzelnen Vorgaben lassen sich in mehrere große Gruppen einteilen, besonders betreffend des...

...Antragstellers
...Kindes
...Einkommens
...Wohneigentums

Mit diesen Bedingungen möchten wir uns jetzt beschäftigen, damit Sie anschließend bestens darüber informiert, ob für Sie das Beantragen des Baukindergeldes überhaupt Aussicht auf Erfolg hat.

Die Bedingungen für den Nachwuchs

Neben dem Antragsteller müssen auch Minderjährige Bedingungen erfüllen. Wichtig ist vor allem, dass der Nachwuchs im Haushalt lebt und zum Zeitpunkt des Antrages bereits geboren ist. Ferner darf der Nachwuchs noch kein eigenes Einkommen erzielen und muss minderjährig sein.

Wie hoch darf das Haushaltseinkommen sein?

Eine äußerst wichtige Grundvoraussetzung für den Erhalt des Baukindergeldes ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Diese sind transparent und haben sich in den vergangenen zwei Jahren nicht geändert, wie es häufiger durchaus bei anderen Förderungen der Fall ist. Die Höhe des sogenannten Freibetrages bzw. maximalen Haushaltseinkommens richtet sich nach der Anzahl der Minderjährigen, die im Haushalt lebt und gestaltet sich wie folgt:

90.000 Euro bei einem Sohn oder einer Tochter
105.000 Euro bei zwei Kindern
120.000 Euro bei drei Kindern

Das maximale Haushaltseinkommen setzt sich demzufolge aus einem Grundbetrag in Höhe von maximal 75.000 Euro und pro Kind einem weiteren „Freibetrag“ über 15.000 Euro zusammen. Dabei existiert nach oben keine Grenze. Wenn Sie also beispielsweise sechs Minderjährige und im Haushalt wohnende Minderjährige haben, dürfte Ihr Haushaltseinkommen pro Jahr maximal 165.000 Euro betragen.

Mit dem Haushaltseinkommen ist das jährlich zu versteuernde Einkommen des gesamten Haushaltes gemeint. Für die Berechnung wird ein Durchschnitt gebildet, der aus den zu versteuernden Einnahmen resultiert. Dabei wird auf das Einkommen des zweiten und dritten Jahres geschaut, welches vor dem Stellen des Antrages liegt. Findet die Beantragung des Baukindergeldes also beispielsweise im Jahre 2020 statt, wird das Einkommen herangezogen, welches in den Jahren 2017 und 2018 aktuell war.

Das Haushaltseinkommen setzt sich oftmals aus mehreren Gehältern zusammen. In die Berechnung einbezogen werden zum einen das Einkommen des jeweiligen Antragstellers und zum anderen ebenfalls die Einkünfte, die ein Ehe- oder Lebenspartner erzielt. Nachzuweisen sind die entsprechenden Einkommen durch das Hochladen der Einkommensteuerbescheide über das bereits erwähnte KfW-Zuschussportal.

Wohnimmobilie muss ebenfalls Bedingungen erfüllen

Eine weitere Gruppe der Bedingungen, die für eine erfolgreiche Beantragung des Baukindergeldes erfüllt sein müssen, bildet das Wohneigentum als solches. Grundvoraussetzung ist, dass es sich um die einzige Wohnimmobilie des Antragstellers handelt. Zudem muss es sich um selbst genutztes Wohneigentum handeln, welches sich innerhalb von Deutschland befindet. Demzufolge werden ausländische Häuser und Eigentumswohnungen nicht seitens des Staates gefördert, sodass die Beantragung des Baukindergeldes in diesem Fall scheitern würde.

Ferner ist zu beachten, dass der Kaufvertrag für die entsprechende Wohnimmobilie frühestens am 1. Januar 2018 und spätestens Ende Dezember 2020 unterzeichnet worden sein muss. Geht es stattdessen um den Bau eines Objektes, muss die entsprechende Baugenehmigung spätestens am 31. Dezember 2020 erteilt worden sein. Entscheidend dafür ist jeweils das Datum, an dem der notariell beurkundete Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Falls Sie das entsprechende Wohneigentum nicht alleine besitzen, ist eine Baukindergeld-Förderung ebenfalls möglich, wenn Sie ein Teileigentum haben. Laut Eintragung im Grundbuch muss sich dieses allerdings auf mindestens 50 Prozent des Gesamteigentums belaufen.

Zusätzliche Förderungen im Bundesland Bayern

Die zuvor genannten Förderbeträge gelten grundsätzlich für das gesamte Bundesgebiet, also für alle 16 Bundesländer. Bayern macht allerdings in dem Fall eine gewisse Ausnahme, denn dort findet eine höhere Zahlung des Baukindergeldes statt. Alle Einwohner des südlichsten Bundeslandes erhalten nämlich zusätzlich 300 Euro jährlich pro Kind an staatlichen Zuschüssen. Ferner wird einmalig eine sogenannte Eigenheimzulage gezahlt, die sich immerhin auf stattliche 10.000 Euro beläuft. Daraus ergibt sich die folgende Rechnung, wenn beispielsweise eine zweiköpfige Familie im Bundesland Bayern wohnt:

Höhe des gewöhnlichen Baukindergeldes: 24.000 Euro (zehn Jahre lang jeweils 1.200 Euro pro Kind)
Eigenheimzulage: 10.000 Euro
Zahlung in Form des zusätzlichen Baukindergeldes: 6.000 Euro

Tabelle mit Höhe der Zuschüsse, anhand der Kinderanzahl in Bayern

KinderanzahlLaufzeitZuschuss jährlichZuschuss einmaligSumme gesamt
1 Kind10 Jahre1.200,- + 300,- €10.000,- €25.000,- €
2 Kinder10 Jahre1.200,- + 300,- €10.000,- €40.000,- €
3 Kinder10 Jahre1.200,- + 300,- €10.000,- €55.000,- €
4 Kinder10 Jahre1.200,- + 300,- €10.000,- €70.000,- €
5 Kinder10 Jahre1.200,- + 300,- €10.000,- €85.000,- €
6 Kinder10 Jahre1.200,- + 300,- €10.000,- €100.000,- €

Die Familie aus Bayern würde demzufolge im Beispielfall insgesamt 16.000 Euro mehr an Förderungen erhalten, als es bei Familien aus den anderen 15 Bundesländern der Fall wäre.

Findet eine Verlängerung der Zuschüsse statt?

Stand September 2020 läuft die Neuzahlung des Baukindergeldes bzw. die neue Beantragung am Ende des Jahres ab. Nach aktuellem Stand ist augenscheinlich nicht geplant, einen zweiten Topf ins Leben zu rufen, sodass die Zuschüsse vielleicht auch in den kommenden Jahren weiterhin beantragt werden könnten. Daraus wiederum resultiert, dass die Zeit drängt, falls Sie noch in den Genuss der Zulagen kommen möchten. Daher sollten Sie sich möglichst schnell um den Immobilienerwerb und die damit verbundene Baufinanzierung kümmern. Umso schneller Sie handeln, desto mehr verbessern Sie Ihre Chancen, vielleicht doch noch für die kommenden zehn Jahre insgesamt mindestens 12.000 Euro zu erhalten. Welche Schritte am wichtigsten sind, erfahren Sie online oder im Zuge einer kompetenten Beratung.

Stellen Sie den Antrag bis spätestens am 31.12.2023, danach geht nichts mehr!

Alle weiteren Informationen zum Baukindergeld in der Übersicht.

InformationZuschussbezeichnungWebseite
KfW Förderinformation424https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/
KfW Voraussetzungen424https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Baukindergeld/
KfW Merkblatt424https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004381_M_424_Baukindergeld.pdf
KfW Zuschussportalhttps://www.kfw.de/zuschussportal

Häufige Fragen und Antworten

Die Beantragung des Baukindergeldes ist nicht neu, denn sie existiert rückwirkend seit Januar 2018. Dennoch gibt es bei zahlreichen Familien einige Fragen bezüglich der staatlichen Zuschüsse, von denen wir in unserem Beitrag gerne einige beantworten möchten.

Ist der Kauf einer vormals gemieteten Wohnimmobilie förderungsfähig?
Manchmal passiert es, dass Sie seit vielen Jahren in einem Ein- oder Zweifamilienhaus zur Miete wohnen und das Objekt anschließend kaufen. Dann stellt sich die Frage, ob unter diesen Voraussetzungen die Beantragung des Baukindergeldes erfolgreich wäre. Tatsächlich ist dies der Fall. Da es sich nicht um einen Wohnungswechsel handelt, ist lediglich entscheidend, dass der notarielle Kaufvertrag innerhalb der genannten Frist unterzeichnet wurde, also nicht vor 2018 und nicht nach 2020.
Ich habe eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen: Erhalte ich die staatlichen Zulagen?
Falls Sie eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen haben, wäre die Beantragung des Baukindergeldes leider nicht erfolgreich. Grundvoraussetzung für die Zahlung ist nämlich, dass eigenes Wohneigentum entweder gekauft oder gebaut wurde. Die einzige Möglichkeit bestünde in einem solchen Fall darin, auf einem geerbten oder geschenkten Grundstück eine neue Immobilie zu errichten. Für das Objekt könnten Sie dann wiederum die Zahlung des Baukindergeldes in Anspruch nehmen.
Was bedeutet Haushaltseinkommen im Detail?
Zu den Grundvoraussetzungen für den Erhalt des Baukindergeldes gehört, dass die in unserem Beitrag genannten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. In dem Zusammenhang wird meistens vom zu versteuernden Haushaltseinkommen gesprochen. Doch was genau wird darunter verstanden? Das zu versteuernde Haushaltseinkommen meint sämtliche Einkommen, die von den im Haushalt lebenden Personen erzielt werden. Für gewöhnlich handelt es sich dabei zum einen um das Einkommen des Antragstellers und zum anderen um die Einkünfte des Ehepartners. Entscheidend ist allerdings weder das aktuelle noch das Einkommen vom letzten Jahr, sondern es wird ein Durchschnitt aus den Einkünften gebildet, die aus dem vorletzten und dem vorvorletzten Jahr stammen.
Bis wann kann ich die Anträge noch stellen?
Wie ursprünglich vorgesehen wird die Baukindergeld-Förderung (Neuanträge) Ende dieses Jahres (2020) ablaufen. Aus dem Grund können Sie die entsprechenden Anträge nur noch bis zum letzten Tag in diesem Jahr stellen. Ferner sollten Sie daran denken, dass die Anträge spätestens sechs Monate nach dem Einzug eingereicht werden müssen.
Gibt es noch weitere Förderungsmöglichkeiten?

Fernab des Baukindergeldes gibt es durchaus noch weitere Fördermöglichkeiten für Personen, die Wohneigentum erwerben oder errichten möchten. Zu nennen sind insbesondere die verschiedenen KfW-Förderprogramme, zum Beispiel im Hinblick auf Energiesparhäuser. Aber auch die Riester-Rente, im Speziellen das sogenannte Wohnriester, beinhaltet eine Zulage von nicht unerheblichem Umfang. Weitere Spar-Förderungen sind die Wohnungsbauprämie oder beim Ansparen in einen Bausparvertrag auch die Arbeitnehmersparzulage. Hier ist es vor allem der Bausparvertrag, der später zu Finanzierung einer neuen Wohnimmobilie genutzt werden kann.

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