Wie bereits im Beitrag Baukindergeld – Förderung von Wohneigentum geschildert, endet die Einreichung eines Antrag auf Baukindergeld spätestens am 31. Dezember 2023.
Nun wurde, wegen der Coronapandemie, und die damit verzögerten Baugenehmigungsfolgen das Datum nach vorne korrigiert.
Die Verlängerung gilt nun bis zum 31. März 2021. Bis dahin sollte die Baugenehmigung erteilt, oder eine Wohnimmobilie gekauft werden. Stichtag beim Kauf ist die Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages.
Die Förderung bekommen all jene Familien, bei denen im Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt und deren Ersterwerb einer Immobilie vorliegt.
Nähere Informationen erhalten Sie unter KfW – Baukindergeld (424) oder bei uns Rückruf vereinbaren
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