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Einwilligungen zur Bonitätsauskunft

Einwilligungen zur Einholung von Auskünften sowie Datenübermittlung an Auskunfteien

Im Rahmen der Darlehensvermittlung und Finanzierungsprüfung kann es notwendig sein, dass wir bzw. ein Kooperations- und Produktpartner Daten zu Ihrer Person bzw. die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten an Auskunfteien übermitteln, um die Möglichkeit der Realisierung Ihres Finanzierungswunsches zu prüfen. Diese Auskunfteien liefern auf der Basis der jeweils vorliegenden Informationen zu Ihrer Person nach statistischen Verfahren Auskünfte über Ihre Bonität und die Wahrscheinlichkeit, mit der Sie Ihre Verpflichtungen aus einem Finanzierungsvertrag erfüllen (sog. Scoring). Für dieses Verfahren werden auch Daten bezüglich Ihrer Anschrift herangezogen und ausgewertet. Die Schufa sendet ermittelte Daten zum Zweck er Beurteilung der Kreditwürdigkeit natürlicher Personen gegebenenfalls an Vertragspartner im europäischen Wirtschaftsraum sowie in der Schweiz.

Neben Daten zu Anfrage, Abschluss, Rückführung und Beendigung eines Finanzierungsvertrages werden auch Informationen über nicht vertragsgemäßes und betrügerisches Verhalten an die Auskunfteien übermittelt. Ferner werden Auskunftdateien ggf. Daten in Bezug auf gegen Sie fällige Forderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz § 28a Absatz 1 Satz 1 übermitteln. Gemäß Bundesdatenschutzgesetz § 28 Absatz 2 erfolgt dies ausschließlich in Fällen, in denen dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstituts oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt. Insoweit befreien Sie uns sowie die jeweiligen Kooperations- und Produktpartner vom Bankgeheimnis. Sie willigen ausdrücklich darin ein, dass angefragte Kooperations- und Produktpartner Daten zur Prüfung Ihrer Kreditwürdigkeit vor Abschluss eines Finanzierungsvertrages bzw. im Falle des erfolgreichen Abschlusses eines Finanzierungsvertrages auch während dessen Dauer, von Auskunfteien nach § 505a BGB, § 18a KWG Informationen und Daten einholen und an diese übermitteln dürfen.

Die Schufa kooperiert mit Vertragspartnern, die etwaige finanzielle Ausfallrisiken tragen, die aufgrund von Leistungen und Lieferung entstehen können. Personenbezogene Daten stellt die Schufa diesen nur dann zur Verfügung, sofern ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Der Umfang der übermittelten Daten kann daher je nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Vertragspartner sind unter anderem Kreditinstitute, Inkassounternehmen, Energieversorger, Telekommunikations- und Versicherungsgesellschaften und andere. Zum Zweck der Prüfung der Kreditanfrage können zudem Auskünfte über Ihre Person bei InFoScore Consumer Data GmbH, der INFORMA Unternehmensberatung oder ähnlichen Auskunfteien eingeholt werden. Die Schufa verwendet die Daten auf Anfrage ihrer Vertragspartner in Einzelfällen ferner zur Verifizierung von Identität und Alter von Personen.

Sie willigen außerdem ein, dass Vermittlern die bei Auskunfteien hinterlegten und im Zuge dieser Anfrage der Bank übermittelten Informationen, zum Beispiel bezüglich Girokonten und laufender Kredite, angezeigt werden können. Verwendet werden diese Informationen ausschließlich die aktuelle individuelle Beratung betreffend und zur Unterstützung bei der Antragstellung. Zum Zweck der weiteren Beratung willigen Antragsteller und Mitantragsteller ein, bei Auskunftdateien wie der Schufa vorliegende personenbezogene Daten Maklern und deren Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Die Schufa-Auskunft kann überdies etwaigen Mitantragstellern der Kreditanfrage übermittelt werden.

Außerdem willigt der Kreditnehmer ein, dass Finanz-Fiscum GmbH über Kooperations- und Produktpartner (z.B. Banken und Finanzierungspartner) Zugriff auf die bei der Auskunftei hinterlegten und im Rahmen dieser Anfrage übermittelten Daten gewährt wird.

Zu diesen Daten zählen unter anderem Informationen über das Zahlungsverhalten, bereits laufende Kredite sowie laufende Kreditkartenverträge und Girokonten. Finanz-Fiscum GmbH verwendet diese Informationen ausschließlich im Hinblick auf die individuelle Beratung und zur Unterstützung bei der Antragstellung.
Die Übermittlung der Daten an die Auskunfteien setzt eine Abwägung aller Interessen voraus. Wir bzw. unsere Kooperations- und Produktpartner arbeiten dabei insbesondere mit folgenden Auskunftsdateien zusammen:

  • Schufa Holding AG, Komoranweg 5, 65201 Wiesbaden

  • CRIF Bürgel GmbH, Radlkoferstraße 2, 81373 München

  • infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden

  • Creditreform e.V., Hellersbergstraße 12, 41460 Neuss und deren verbundene Unternehmen

Sie haben die Möglichkeit, Auskunft über die bei der Schufa hinterlegten Daten zu erhalten. Weitere Informationen zu den hier ausgeführten Details erhalten Sie unter www.meineschufa.de.

Einwilligungen eines zweiten Darlehensnehmers / Mitantragstellers

Sofern im Rahmen der Finanzierungsanfrage und des Darlehensvermittlungsvertrages ein zweiter Darlehensnehmer bzw. ein Mitantragsteller angegeben wird, versichern Sie, dass dieser von dem Darlehensvermittlungsvertrag sowie den erforderlichen Einwilligungserklärungen Kenntnis erlangt hat und Sie ausdrücklich zum Abschluss des Darlehensvermittlungsvertrages sowie zur Abgabe der Einwilligungserklärungen (insbesondere zur Einholung von Auskünften von und zur Datenübermittlung an Auskunftsdateien) beauftragt sind. Sie bestätigen zudem, dass alle zur Erfüllung des Darlehensvermittlungsvertrages erforderlichen Angaben und Erklärungen auch in Bezug auf den zweiten Darlehensnehmer / Mitantragsteller inhaltlich richtig sind.